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Bau- und Wohngenossenschaft Brachvogel eG Startseite
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Übersicht
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Satzung
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Wir möchten an dieser Stelle keine Einführung in das Genossenschaftsrecht
geben, sondern häufig gestellte Fragen beantworten. Der wichtigste Aspekt
dürften die finanziellen Verpflichtungen sein, die Ihnen als Mitglied entstehen,
und sicherlich auch die Überlegung, wie man im Fall des Ausscheidens wieder an
sein Geld herankommt. Sie können sich Satzung und Beitrittsformular online anschauen,
wenn Ihr System über den Acrobat Reader des Herstellers Adobe und Ihr Browser über
ein entsprechendes Plug-In verfügt. Weitere Hinweise zu den sog. PDF-Dateien und dem
kostenlosen Download des Acrobat Readers finden sie unter
Kontakte.
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Vorbemerkungen
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Beitritt
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Es dürfte wohl kaum einen Lebensbereich ohne rechtliche Vereinbarungen geben und
die Genossenschaft bildet darin keine Ausnahme. Die Satzung regelt die
Verhältnisse innerhalb der Genossenschaft und - soweit das Gesetz einen
Gestaltungsspielraum offenlässt - auch nach außen (z.B. Nachschusspflicht bei
Mangel an Eigenkapital). Wer sich für Details interessiert, kann hier die
Satzung einsehen oder abspeichern (Größe ca. 90 KB).
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Satzung
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Eintrittsgeld
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Seitenende
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Spätestens wenn Sie eine unserer Wohnungen beziehen wollen, bildet der Eintritt
in die Genossenschaft den ersten Schritt. Der Vorstand muß dem Antrag zustimmen.
Bei Bedarf steht das Formular der Beitrittserklärung als PDF-Dokument zur Verfügung.
Sie können die Felder am Bildschirm ausfüllen und uns nach dem Ausdrucken mit Unterschrift zusenden.
Neben der konkreten Aussicht auf eine Wohnung sollten Sie diesen Schritt erwägen,
wenn Sie sich in einem neuen Wohnprojekt engagieren wollen.
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Beitritt
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Mindestanteil
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Seitenende
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Nach der Aufnahme in die Genossenschaft wird das Eintrittsgeld in einer Höhe
von 255,65 Euro (500 DM) fällig. Nach dem Ausscheiden wird es nicht zurückgezahlt. Tragen mehrere
Personen in einem Haushalt Mitgliedsabsichten (z.B. Ehepaare), braucht es nur einmal
bezahlt werden. Eintrittsgelder anderer Genossenschaften werden auf Antrag
(und gegen Nachweis) angerechnet.
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Eintrittsgeld
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Weitere Anteile
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Seitenende
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Genossenschaftsanteile sind Verrechnungsgrößen für das Eigenkapital. Die Höhe
eines Anteils beträgt 255,65 Euro (500 DM). Jedes Mitglied muss mindestens einen Anteil zeichnen
(der sog. Mindestanteil). 10% davon - also 25,57 Euro (50 DM) - sind sofort einzuzahlen. Falls
nicht weitere Anteile gezeichnet werden müssen (siehe nächstes Kapitel), können
Sie die Restsumme ratenweise bezahlen (mindestens 25,57 Euro bzw. 50 DM pro Jahr).
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Mindestanteil
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Kündigung
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Seitenende
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Bei der Überlassung von Wohnraum ist der Erwerb weiterer Anteile notwendig, die
mit den Mindestanteil das notwendige Eigenkapital bilden. Leider
können wir nur Wohnraum mit einer relativ hohen Anteilssumme anbieten. Im Rahmen
des öffentlich geförderten Wohnungsbaues muss der Bauträger 15% Eigenkapital
aufbringen (für Insider: Beispiel 1. Förderungsweg im Fall des Schnelsener
Wohnprojektes). Als neu gegründete Genossenschaft besitzen wir keine Eigenmittel
aus einem früheren Geschäftsbetrieb und so muss dieser Eigenkapitalanteil entsprechend
der überlassenen Wohnfläche von den Mitgliedern aufgebracht werden. Pro qm
Wohnfläche sind dies ca. 320 Euro (ca. 630 DM - Wohnprojekt Schnelsen). Ein Reihenhaus mit ca.
90 qm erfordert Anteile von etwa 30.678 Euro (ca. 60.000 DM), die kleinste Wohnung (1 1/2 Zimmer)
mit ca. 40 qm etwa 12.782 Euro (ca. 25.000 DM). Die Vorteile von Eigengestaltung und
Selbstverwaltung haben (neben der Notwendigkeit der ehrenamtlicher Arbeit)
leider auch einen hohen Preis.
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Weitere Anteile
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Übertragung
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So schön das Wohnen bei Brachvogel auch sein mag, neue Lebenssituationen
können den Wechsel an einen anderen Ort erzwingen. Genossenschaftsanteile lassen
sich mit der Frist von einem Jahr zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Unser
Geschäftsjahr endet am 30. Juni. Im günstigsten Fall wird sie tatsächlich nach einem
Jahr wirksam, im ungünstigsten Fall erst nach fast 2 Jahren. Nach diesem Zeitpunkt
muss die Mitgliederversammlung den Jahresabschluss feststellen (Zuweisung von
Gewinn oder Verlust). Realistischerweise erhält man sein Geld erst nach 1 1/2 bis
2 1/2 Jahren zurück. Die meisten Wohnungswechsel wurden deshalb durch die
Übertragung des Geschäftsguthabens abgewickelt.
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Kündigung
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Seitenende
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Der Fachbegriff klingt etwas sperrig, verbirgt aber ein verständliches
Prinzip: Ein neu eintretendes Mitglied übernimmt
die Verpflichtungen und zahlt die entsprechenden Anteile an das ausscheidende
Mitglied. Dies verlässt mit dem Geld die Genossenschaft. Theoretisch kann
alles an einem Tag geschehen, in der Praxis dauert es aber einige Zeit, bis sich
ein Interessent oder eine Interessentin einstellt und das Geld aufbringt. In der Regel
ist die Transaktion nach einem Vierteljahr bis halben Jahr erfolgt und unterbietet
damit deutlich den Zeitablauf der regulären Kündigung.
Sommerfest in Schnelsen 1997