Mitgliedschaft

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Mitglied im Wohnprojekt und in der Genossen- schaft Wir möchten an dieser Stelle häufig gestellte Fragen beantworten. Der wichtigste Aspekt dürften die finanziellen Verpflichtungen sein, die Ihnen als Mitglied entstehen, und sicherlich auch die Überlegung, wie man im Fall des Ausscheidens wieder an sein Geld herankommt. Sie können sich Satzung und Beitrittsformular als Pdf-Datei online anschauen. Weiter ...

Beschreibung

Satzung Es dürfte wohl kaum einen Lebensbereich ohne rechtliche Vereinbarungen geben und die Genossenschaft bildet darin keine Ausnahme. Die Satzung regelt die Verhältnisse innerhalb der Genossenschaft und - soweit das Gesetz einen Gestaltungsspielraum offenlässt - auch nach außen (z.B. Nachschusspflicht bei Mangel an Eigenkapital). Wer sich für Details interessiert, kann hier die Satzung einsehen.
Beitritts- erklärung Spätestens wenn Sie eine unserer Wohnungen beziehen wollen, bildet der Eintritt in die Genossenschaft den ersten Schritt. Der Vorstand muß dem Antrag zustimmen. Bei Bedarf steht das Formular der Beitrittserklärung als PDF-Dokument zur Verfügung. Sie können die Felder am Bildschirm ausfüllen und uns nach dem Ausdrucken mit Unterschrift zusenden. Neben der konkreten Aussicht auf eine Wohnung sollten Sie diesen Schritt erwägen, wenn Sie sich in einem neuen Wohnprojekt engagieren wollen.  
Eintrittsgeld Nach der Aufnahme in die Genossenschaft wird das Eintrittsgeld in einer Höhe von 255,65 Euro (500 DM) fällig. Nach dem Ausscheiden wird es nicht zurückgezahlt. Tragen mehrere Personen in einem Haushalt Mitgliedsabsichten (z.B. Ehepaare), braucht es nur einmal bezahlt werden. Eintrittsgelder anderer Genossenschaften werden auf Antrag (und gegen Nachweis) angerechnet.
Mindestanteil Genossenschaftsanteile sind Verrechnungsgrößen für das Eigenkapital. Die Höhe eines Anteils beträgt 255,65 Euro (500 DM). Jedes Mitglied muss mindestens einen Anteil zeichnen (der sog. Mindestanteil) und sofort einzahlen.
Weitere Anteile Bei der Überlassung von Wohnraum ist der Erwerb weiterer Anteile notwendig, die mit den Mindestanteil das notwendige Eigenkapital bilden. Leider können wir nur Wohnraum mit einer relativ hohen Anteilssumme anbieten. Im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaues muss der Bauträger 15% Eigenkapital aufbringen (für Insider: Beispiel 1. Förderungsweg im Fall des Schnelsener Wohnprojektes). Als neu gegründete Genossenschaft besitzen wir keine Eigenmittel aus einem früheren Geschäftsbetrieb und so muss dieser Eigenkapitalanteil entsprechend der überlassenen Wohnfläche von den Mitgliedern aufgebracht werden. Pro qm Wohnfläche sind dies ca. 320 Euro (ca. 630 DM - Wohnprojekt Schnelsen). Ein Reihenhaus mit ca. 90 qm erfordert Anteile von etwa 30.678 Euro (ca. 60.000 DM), die kleinste Wohnung (1 1/2 Zimmer) mit ca. 40 qm etwa 12.782 Euro (ca. 25.000 DM). Die Vorteile von Eigengestaltung und Selbstverwaltung haben (neben der Notwendigkeit der ehrenamtlicher Arbeit) leider auch einen hohen Preis.
Kündigung Geschäfts- anteile So schön das Wohnen bei Brachvogel auch sein mag, neue Lebenssituationen können den Wechsel an einen anderen Ort erzwingen. Genossenschaftsanteile lassen sich mit der Frist von einem Jahr zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Unser Geschäftsjahr endet am 30. Juni. Im günstigsten Fall wird sie tatsächlich nach einem Jahr wirksam, im ungünstigsten Fall erst nach fast 2 Jahren. Nach diesem Zeitpunkt muss die Mitgliederversammlung den Jahresabschluss feststellen (Zuweisung von Gewinn oder Verlust). Realistischerweise erhält man sein Geld erst nach 1 1/2 bis 2 1/2 Jahren zurück. Die meisten Wohnungswechsel wurden deshalb durch die Übertragung des Geschäftsguthabens abgewickelt.
Übertragung Geschäfts- guthaben Der Fachbegriff klingt etwas sperrig, verbirgt aber ein verständliches Prinzip: Ein neu eintretendes Mitglied übernimmt die Verpflichtungen und zahlt die entsprechenden Anteile an das ausscheidende Mitglied. Dies verlässt mit dem Geld die Genossenschaft. Theoretisch kann alles an einem Tag geschehen, in der Praxis dauert es aber einige Zeit, bis sich ein Interessent oder eine Interessentin einstellt und das Geld aufbringt. In der Regel ist die Transaktion nach einem Vierteljahr bis halben Jahr erfolgt und unterbietet damit deutlich den Zeitablauf der regulären Kündigung.
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