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Bau- und Wohngenossenschaft Brachvogel eG Startseite
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Übersicht
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Übersicht
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Keine Wartelisten
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Seitenende
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In beiden Projekten verwalten wir einen Wohnungsbestand von 66 Einheiten, die für Schnelsen und Lurup in Tabellen spezifiziert sind.
Wohnungswechsel finden relativ selten statt.
Eine kompakte Übersicht findet sich im Zusammenhang mit dem Mitteilungsformular.
Seit dem November 2002 wurde auch das Luruper Wohnprojekt bezogen. Wohnungen
in anderen Stadtteilen als Schnelsen oder Lurup können wir nicht anbieten. Zur Zeit finden Sondierungen zur Schaffung weiterer Wohnprojekte statt.
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Vorbemerkungen
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Bedingung Berechtigungsschein
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Seitenende
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Falls es Ihre Bedarfssituation zulässt, können wir Ihr Interesse
für das Schnelsener oder Luruper Wohnprojekt vermerken. Wir führen jedoch
keine formalen Wartelisten, sondern entscheiden uns im konkreten Fall einer freien
Wohnung für einen oder eine der aktuellen Bewerber bzw. Bewerberinnen. Traditionell
wird das Votum der Wohnprojektversammlung einbezogen.
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Keine Wartelisten
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Bedingung Genossenschaftsanteile
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Seitenende
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Das Schnelsener Wohnprojekt wurde im öffentlich geförderten Wohnungsbau
errichtet. Fast alle Wohnungen setzen deshalb einen §5-Schein voraus. Die
Berechtigung stellt die für Sie zuständige Gemeinde (in Hamburg Bezirksamt
oder Ortdienststelle) aus. Ein wichtiges Kriterium stellt die Höhe des aktuellen
Einkommens (nicht das private Vermögen) dar. Lurup stellt eine besondere Mischform dar.
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Bedingung Berechtigungsschein
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Beispiel Nutzungsvertrag
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Neben den monatlichen Nutzungsgebühren sind einmalig Genossenschaftsanteile in
einer Höhe von 15% der Baukosten zu erwerben.
Die Gründe haben wir auf der Seite Mitglied im
Abschnitt 'Weitere Anteile'
beschrieben. Die Höhe der Genossenschaftsanteile richtet sich nach dieser Vorgabe und beträgt zur Zeit ca. 320 EUR bzw. 630 DM pro qm Wohnfläche (Lurup ca. 307 EUR bzw. 600 DM/qm). Viele Interessenten erfüllen die Kriterien des §5-Scheins, können
aber nicht die notwendigen Gelder aufbringen oder sie verfügen über genügende
finanzielle Mittel, erhalten aber keinen §5-Schein.
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Bedingung Genossenschaftsanteile
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Verweis andere Seiten
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Seitenende
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Die Nutzungsgebühr ist gesetzlich vorgeschrieben. Im ersten Jahr des Erstbezuges
beträgt sie
5,06 EUR bzw. 9,90 DM pro qm Wohnfläche, jedes weitere Jahr steigt sie um 0,15 EUR bzw. 0,30 DM/qm. Für
Reihenhäuser kommt ein Zuschlag hinzu hinzu (Schnelsen 0,51 EUR bzw. 1 DM pro qm). Der als PDF-Datei aufrufbare
Beispielvertrag (Größe der Datei ca. 90 KByte)
beruht auf einer 2-Zimmerwohnung mit ca. 60 qm (ohne Stellplatz).