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Übersicht

 

Vorbemerkungen

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Photovoltaik-Dächer In beiden Projekten verwalten wir einen Wohnungsbestand von 66 Einheiten, die für Schnelsen und Lurup in Tabellen spezifiziert sind. Wohnungswechsel finden relativ selten statt. Eine kompakte Übersicht findet sich im Zusammenhang mit dem Mitteilungsformular.

Seit dem November 2002 wurde auch das Luruper Wohnprojekt bezogen. Wohnungen in anderen Stadtteilen als Schnelsen oder Lurup können wir nicht anbieten. Zur Zeit finden Sondierungen zur Schaffung weiterer Wohnprojekte statt.

Keine Wartelisten

Seitenanfang Vorbemerkungen Bedingung Berechtigungsschein Seitenende

Falls es Ihre Bedarfssituation zulässt, können wir Ihr Interesse für das Schnelsener oder Luruper Wohnprojekt vermerken. Wir führen jedoch keine formalen Wartelisten, sondern entscheiden uns im konkreten Fall einer freien Wohnung für einen oder eine der aktuellen Bewerber bzw. Bewerberinnen. Traditionell wird das Votum der Wohnprojektversammlung einbezogen.

Bedingung Berechtigungsschein

Seitenanfang Keine Wartelisten Bedingung Genossenschaftsanteile Seitenende

Das Schnelsener Wohnprojekt wurde im öffentlich geförderten Wohnungsbau errichtet. Fast alle Wohnungen setzen deshalb einen §5-Schein voraus. Die Berechtigung stellt die für Sie zuständige Gemeinde (in Hamburg Bezirksamt oder Ortdienststelle) aus. Ein wichtiges Kriterium stellt die Höhe des aktuellen Einkommens (nicht das private Vermögen) dar. Lurup stellt eine besondere Mischform dar.

Bedingung Genossenschaftsanteile

Seitenanfang Bedingung Berechtigungsschein Beispiel Nutzungsvertrag Seitenende

Neben den monatlichen Nutzungsgebühren sind einmalig Genossenschaftsanteile in einer Höhe von 15% der Baukosten zu erwerben. Die Gründe haben wir auf der Seite Mitglied im Abschnitt 'Weitere Anteile' beschrieben. Die Höhe der Genossenschaftsanteile richtet sich nach dieser Vorgabe und beträgt zur Zeit ca. 320 EUR bzw. 630 DM pro qm Wohnfläche (Lurup ca. 307 EUR bzw. 600 DM/qm). Viele Interessenten erfüllen die Kriterien des §5-Scheins, können aber nicht die notwendigen Gelder aufbringen oder sie verfügen über genügende finanzielle Mittel, erhalten aber keinen §5-Schein.

Beispiel Nutzungsvertrag

Seitenanfang Bedingung Genossenschaftsanteile Verweis andere Seiten Seitenende

Die Nutzungsgebühr ist gesetzlich vorgeschrieben. Im ersten Jahr des Erstbezuges beträgt sie 5,06 EUR bzw. 9,90 DM pro qm Wohnfläche, jedes weitere Jahr steigt sie um 0,15 EUR bzw. 0,30 DM/qm. Für Reihenhäuser kommt ein Zuschlag hinzu hinzu (Schnelsen 0,51 EUR bzw. 1 DM pro qm). Der als PDF-Datei aufrufbare Beispielvertrag (Größe der Datei ca. 90 KByte) beruht auf einer 2-Zimmerwohnung mit ca. 60 qm (ohne Stellplatz).

 
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