Satzung

Neue SatzungEs dürfte wohl kaum einen Lebensbereich ohne rechtliche Vereinbarungen geben und die Genossenschaft bildet darin keine Ausnahme. Die Satzung regelt die Verhältnisse innerhalb der Genossenschaft und - soweit das Gesetz einen Gestaltungsspielraum offenlässt - auch nach außen. Wer sich für Details interessiert, beachte den nebenstehenden Link zur Satzung.

Beitrittserklärung

Spätestens wenn Sie eine unserer Wohnungen beziehen wollen, bildet der Eintritt in die Genossenschaft den ersten Schritt. Der Vorstand muss dem Antrag zustimmen. Bei Bedarf steht das Formular der Beitrittserklärung als PDF-Dokument zur Verfügung. Sie können die Felder am Bildschirm ausfüllen und uns nach dem Ausdrucken mit Unterschrift zusenden.

Eintrittsgeld

Nach der Aufnahme in die Genossenschaft wird das Eintrittsgeld in einer Höhe von 150 Euro fällig. Nach dem Ausscheiden wird es nicht zurückgezahlt. Tragen mehrere Personen in einem Haushalt Mitgliedsabsichten (z.B. Ehepaare), braucht es nur einmal bezahlt werden.