Auswahlverfahren
Falls kein aktuelles Angebot vorliegt, können wir Ihr generelles Interesse oder Ihre Präferenz für ein bestimmtes Wohnprojekt vermerken. Wir entscheiden uns im konkreten Fall einer freien Wohnung für eine oder einen der aktuellen Bewerberinnen bzw. Bewerber. Es gibt keine Wartelisten, die ein Vorrecht verleihen. Auch die Wohnprojektversammlung gibt ihr Votum ab.
Einkommensgrenzen
Alle Wohnungen sind öffentlich gefördert und berücksichtigen Einkommensgrenzen. Deshalb sind je nach Art der Förderung amtliche Nachweise erforderlich. Schnelsener Wohnungen erfordern §5-Scheine. In den anderen Projekten werden einkommensabhängige Zuschüsse ermittelt und so die Miethöhe variiert. Ab einer gewissen Höhe der Einkommen ist jedoch die Vergabe ausgeschlossen. Im konkreten Fall geben wir gern Hinweise, wer diese Berechtigungen ausstellt und welche Chancen bestehen.
Genossenschaftsanteile
Die öffentliche Förderung setzt einen Mindestmenge des Eigenkapitals voraus. Diese liegt bei etwa 15% der Baukosten. Neu gegründete Genossenschaft verfügen über kein Kapital aus dem früheren Geschäftsbetrieb und müssen dies als Anteile von ihren Mitgliedern erheben. Die Höhe bemisst sich nach der genutzten Wohnfläche - je nach Projekt zwischen ca. 300 bis 320 Euro pro Quadratmeter.

Bild oben: Bestandsbau im Wohnprojekt Iserbrook
Nutzungsvertrag
Ein positives Auswahlverfahren mündet in einen Nutzungsvertrag. In den Förderbedingungen ist vorgeschrieben, ob je nach Ausstattung der Wohnung bestimmte Zuschläge erhoben und nach welchen Kriterien reguläre Mieterhöhungen vorgenommen werden. Die gesetzlichen und finanziellen Bedingungen der öffentlichen Förderung ändern sich recht erheblich im Laufe der Zeit. Genau wie der Zeitpunkt der Entstehung unterscheiden sich die drei Wohnprojekte auch in den Fördergrundlagen. Auch diese Zusammenhänge lassen sich im Bewerbungsgespräch erläutern.