Bei uns wohnen
Fragen und Antworten für Interessierte
Wie kann ich Mieter*in bei Euch werden?
Bei Interesse an der Nutzung einer freien Wohnung erfolgt das gemeinsame Kennenlernen bzw. die Auswahl in folgenden Schritten:
- Nach einer ersten Kontaktaufnahme (siehe Kontaktangaben „Aktuelle Angebote“) klären wir zunächst gerne telefonisch alle offenen Fragen zu Wohnung, dem Leben im jeweiligen Wohnprojekt und den notwendigen finanziellen Voraussetzungen.
- Besteht weiterhin Interesse, gibt es eine Besichtigung der Wohnung/Wohneinheit und ggfs. bereits ein intensiveres Gespräch auch mit den Vorstand im Projekt.
- Zudem gilt es zu prüfen, ob die formellen bzw. finanziellen Bedingungen für die Anmietung einer der genossenschaftlichen Wohneinheiten bestehen (Einkommenshöhe, Anzahl der Bewohner*innen, Finanzierung der Anteile).
- Sind alle formellen Kriterien erfüllt bzw. durch den Vorstand erfüllt, gibt es schließlich eine persönliche Vorstellung der Interessent*innen in der Wohnprojektversammlung des jeweiligen Wohnprojekts. Hier können sich alle Seiten kennenlernen und sich gegenseitig Fragen zum Leben im Projekt und die damit verbundenen Vorstellungen und Wünsche stellen.
- Nach diesem Treffen wird die abschließende Entscheidung über die Vergabe der freien Wohnung durch Wahl bzw. Entscheidung der Wohnprojektversammlung getroffen. Ein positives Auswahlverfahren mündet in einen Mietvertrag, bzw. in einen Dauernutzungsvertrag.
Wie wird die Höhe der Miete ausgerechnet?
Die Förderbedingungen des jeweiligen Wohnprojektes geben vor, ob je nach Ausstattung der Wohnung bestimmte Zuschläge erhoben und nach welchen Kriterien auch reguläre Mieterhöhungen vorgenommen werden. Abhängig vom Zeitpunkt der Entstehung unterscheiden sich die Fördergrundlagen unserer drei Wohnprojekte Schnelsen, Lurup und Iserbrook. Auch diese Zusammenhänge lassen sich in einem Kennenlerngespräch erläutern.
Gibt es eine Warteliste für Interessent*innen?
Leider nein. Aufgrund des zu hohen Aufwands führen wir keine Warteliste für die Vergabe unserer Wohnungen. Wir empfehlen aber, bei wirklichem Interesse regelmäßig auf unserer Website zu schauen.
Muss ich bestimmte Einkommensgrenzen beachten, um bei Euch wohnen zu können?
Alle Wohnungen der BeG sind öffentlich gefördert und berücksichtigen Einkommensgrenzen. Deshalb sind je nach Art der Förderung amtliche Nachweise erforderlich. Schnelsener Wohnungen erfordern z. B. §5-Scheine.
In den Projekten Lurup und Iserbrook werden einkommensabhängige Zuschüsse ermittelt und die Miethöhe entsprechend angepasst. Ab einer gewissen Höhe der Einkommen ist die Anmietung einer Wohnung leider ggf. ausgeschlossen.
Im konkreten Fall geben wir gern Hinweise, wer die erforderlichen Berechtigungen für eine Anmietung ausstellt, was bei der Beantragung zu berücksichtigen ist und wie die Chancen bei bestimmten Voraussetzungen aussehen.
Wie hoch sind die Kosten für Genossenschaftsanteile?
Es stimmt, jedes Mitglied und daher auch Mieter*in muss Genossenschaftsanteile erwerben. Der Grund: Die öffentliche Förderung von genossenschaftlich genutztem Wohnraum setzt eine Mindestmenge des Eigenkapitals einer Genossenschaft voraus. Diese liegt bei etwa 15% der Baukosten. Neu gegründete Genossenschaften – und dazu gehört unsere Genossenschaft – verfügen über kein Kapital aus einem früheren Geschäftsbetrieb und müssen dieses Eigenkapital daher als Anteile von ihren Mitgliedern erheben. Die Höhe der einzuzahlenden Genossenschaftsanteile bemisst sich nach der genutzten Wohnfläche – je nach Projekt der BeG zwischen ca. 300 bis 320 Euro pro Quadratmeter. Diese sind zum Abschluss des Dauernutzungsvertrages einzuzahlen.
Erhalte ich die Anteile auch wieder zurück?
Endet das Mietverhältnis und damit der Dauernutzungsvertrag, erhält man den Gegenwert seiner eingezahlten Anteile abhängig vom Zeitpunkt der Kündigung (in Bezug auf das Ende des Geschäftsjahres der BeG) zurück. Meist ist dies dann nach ca. 1,5 bis 2,5 Jahren. Die Anteile können nur unverzinst zurückgezahlt werden.
Wie alles begann - ein Blick in die Gründungsgeschichte
Erstmals 1989 trafen sich die Gründer*innen unserer Genossenschaft mit der Vision, Ihr eigenes Wohnprojekt zu verwirklichen. Die Initiator*innen waren in einer Luruper Initiative engagiert und kannten das Umfeld der Hamburger Wohnprojekte. Schon bald erwuchs daraus ein Kreis von etwa 30 Interessierten. Im Glauben einer baldigen Realisierung des ersten Standorts im Luruper Brachvogelweg gründete man mithin am 8. Dezember 1991 unter diesem Namen die Genossenschaft.
Neben dem namensgebenden Projekt wurde jedoch bereits parallel die Entwicklung eines weiteren Standorts im Stadtteil Schnelsen am Ellerbeker Weg verfolgt – und dies schließlich noch vor dem Standort in Lurup realisiert….
Startschuss mit Schnelsen und Lurup
… hierzu kam 1995 der entscheidende, echte Startschuss für die Genossenschaft: Alle notwendigen Bedingungen waren erfüllt – Erteilung der Baugenehmigung, Abschluss der Verhandlungen über den Kauf des Grundstücks und Bewilligung der öffentlichen Mittel durch die WK (Wohnungsbaukreditanstalt) – und im Mai 1995 begannen die Bauarbeiten. Am 20. September 1995 wurde die Genossenschaft unter der Nr. 986 in das Genossenschaftsregister eingetragen und mithin offiziell gegründet.
Während das Schnelsener Grundstück seit 1997 seine Bewohner beherbergt, waren für Lurup erst im Jahr 2001 die formalen Voraussetzungen erfüllt und konnte 2002 bezogen werden. Der Zeitraum von 10 Jahren zeigt, welch langen Atem manche Ideen benötigen.
Alle guten Dinge sind drei
Im Januar 2005 beschloss die Mitgliederversammlung die Erweiterung um das dritte Wohnprojekt in Iserbrook. Auch hier ließ der Baubeginn länger als geplant auf sich warten, aber 2008 konnten die ersten Bewohner*innen einziehen.